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Frauen, Gleichstellung und Familie

 

Frauenbeauftragte: Lena Pauli

Lena Pauli
Foto: 2021 / HFF München

Vom Senat der HFF München wird eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt, die auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende achten. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden und unterstützen die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1.
(BayHIG) Art. 22

Stellvertretende Frauenbeauftragte: Elisabeth Korn

Elisabeth Korn
Foto: 2024/ Robert Pupeter

Stellvertretender Frauenbeauftragter: Taç Romey

Prof. Tac Romey
Foto: 2024/ Robert Pupeter

Referentin für Personalentwicklung und Frauenförderung: Yuko Kuhn 

 

Positionspapier Gendergerechtigkeit

Studieren mit Kind 

Eltern haben einen Anspruch auf 3 Jahre bzw. 6 Semester Elternzeit pro Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt. (Achtung: die Urlaubssemester werden bei weiteren Kindern nicht aufaddiert. Sollte also während der Elternzeit ein weiteres Kind kommen, zählen ab dessen Geburt wiederum 6 Urlaubssemester.) Dafür muss ein normaler Antrag für Urlaubssemester gestellt werden. Das Formular sowie weitere Informationen dazu gibt es im Studierendensekretariat.Das Besondere ist, dass Studierende, die in Elternzeit sind, dennoch Seminare besuchen, Prüfungen ablegen und Equipment ausleihen können.

Unterstützung & Info

Aktuelle Hinweise und Informationsmaterial sowie die Gebührenordnung zum Download

Kinderkrippe "Pünktchen und Anton" an der HFF München;
Einrichtung des Studierendenwerk München. 

Studentenwerk München - Informationen zur Anmeldung

Wir empfehlen, sich frühestmöglich bei den städtischen Krippen im Umfeld anzumelden. Absagen kann man einen Platz immer, wenn man ihn bekommt. Bei der HFF-Krippe kann man sich erst nach der Geburt anmelden, und zwar zentral über das Studierendenwerk. 

Zur Vorgehensweise bei der Platzvergabe:

Kinder können (für die studentischen Kinderkrippen) erst nach der Geburt angemeldet und außerdem auch erst ab einem Alter von 12 Monaten aufgenommen werden.

Es ist wichtig, sich gleich nach der Geburt des Kindes online beim Studentenwerk für einen Krippenplatz anzumelden. Mit der Online-Anmeldung kann man sich automatisch auch für alle anderen studentischen Kinderkrippen anmelden, falls in der HFF-Kinderkrippe kein Platz frei werden sollte.

Zusätzlich muss man sich bei der Frauenbeauftragten melden, gerne bereits vor der Geburt des Kindes. Die Reihenfolge der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe, die Frauenbeauftragte kann das Studentenwerk jedoch auf eine Anmeldung hinweisen. Es ist zu empfehlen, mit der Krippenleiterin Sonja Strassl Kontakt aufzunehmen und vorab einen Besichtigungs-/Vorstellungstermin zu vereinbaren:

Sonja Strassl
Studentische Eltern-Kind -Initiativen e.V. Studieren mit Kind Kinderkrippe Pünktchen und Anton
Tel: 089-68957-8700
E-Mail: Sonja.Strassl@stwm.de

In der Kinderkrippe stehen 8 Betreuungsplätze für Studierende und 4 Betreuungsplätze für HFF-Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Bei der Platzvergabe für Studierende haben natürlich HFF-Studierende absoluten Vorrang.